Informationen für Eltern

Liebe Eltern der zukünftigen Erstklässler, hier finden Sie wesentliche Informationen über die bayerische Grundschule vom bayerischen Kultusministerium:

Broschüre "Die bayerische Grundschule" (Stand Januar 2022)

 


 

Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes am 1. März 2020

 


Unterrichtsausfall bei ungünstigen Witterungsbedingungen

 

Ungünstige Witterungsbedingungen, insbesondere winterliche Straßenverhältnisse, können es im Einzelfall kurzfristig notwendig machen, den Schulunterricht in einzelnen oder mehreren Regionen ausfallen zu lassen.

 

Für die Entscheidung über den Unterrichtsausfall in den öffentlichen Schulen sind auf Landkreisebene sog. lokale Koordinierungsgruppen „Schulausfall“ zuständig, die sich grundsätzlich aus dem Vertreter des Staatlichen Schulamts als Vertreter für den Volks- und Förderschulbereich sowie aus je einem Schulleiter oder einer Schulleiterin als Vertreter für die übrigen Schularten zusammensetzt.

 

Die Entscheidung der Koordinierungsgruppen ist verbindlich und gilt einheitlich für alle öffentlichen Schulen des Landkreises. Damit ist sichergestellt, dass nicht an Schulen verschiedener Schularten desselben Einzugsbereichs unterschiedliche Entscheidungen getroffen werden.

Um die Entscheidung über einen Unterrichtsausfall möglichst rasch an die Öffentlichkeit weiter geben zu können, werden die Radiosender über eine zentrale Datenbank des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Entscheidung informiert. Der Bayerische Rundfunk und der bayernweite Rundfunksender Antenne Bayern stellen die Informationen jeweils auf ihrer Homepage zur Verfügung.

 

www.antenne.de

www.bayern3.de

 

Zudem können bei Antenne Bayern unter der Telefonnummer 089-99 277 283 (Hörerservice), 0800 994 1000 (Studionummer) und 089-99 277-0 (Zentrale) und beim Bayerischen Rundfunk (B3 Hörerservice) unter der Telefonnummer 01805-333 031 Auskünfte eingeholt werden. Aktuelle Informationen finden sich auch im Videotext des Bayerischen Rundfunks ab Seite 130.

 

Den Schülern und Eltern wird empfohlen, von den Informationsmöglichkeiten des Bayerischen Rundfunks, von Antenne Bayern und der Lokalsender Gebrauch zu machen.

Für Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, ist eine angemessene Beschäftigung in der Schule gewährleistet.

Diese Schüler müssen von den Eltern bzw. Großeltern nicht sofort wieder abgeholt werden, da die Schule eine Versorgung sicherstellt, bis sich die Witterungsbedingungen entspannt haben.

 

Sollte aufgrund der Witterungsbedingungen von Seiten der Koordinierungsgruppe „Schulausfall“ kein Unterrichtsausfall veranlasst werden und es dennoch vereinzelt zu schwierigen Witterungsbedingungen kommen, so können natürlich die Eltern in ihrer eigenen Verantwortung entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken.

 

Dazu noch einige Anmerkungen über das Verhalten bei ungünstigen Witterungsbedingungen:

 

  1. Aufgrund der winterlichen Verhältnisse ist angemessene Winterbekleidung und entsprechendes Schuhwerk erforderlich.
  2. Auch in den Wintermonaten finden Schwimmunterricht und Sport statt. Bitte sorgen Sie für entsprechende Kleidung für den Weg zur Sport- bzw. Schwimmhalle.
  3. Schneeballwerfen auf dem Schulgelände ist wegen der erhöhten Verletzungsgefahr nicht erlaubt.
  4. Bei extremen Witterungsbedingungen kann es zu Einschränkungen beim Busverkehr kommen. Eine Wartezeit von ca. 30 Minuten ist zumutbar.

Bitte geben Sie Ihrem Kind einen Haustürschlüssel mit, falls es wieder nach Hause gehen muss.

Teilen Sie ihm mit, zu wem es im Notfall gehen könnte.

Die Schule muss bei Nichterscheinen dennoch verständigt werden.